Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 26. Februar 2024 die Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement, Art. 1 und 5, angepasst hat.
Dies auf Grund der seit 2018 defizitären Spezialfinanzierung Abfall und der Umsetzung der Mehrwertsteuerpflicht. Die Anpassung der Gebühren wurde durch das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Preisüberwachung PUE, ÖV, Wasser/Abwasser, Banken/Versicherung geprüft und die positive Stellungnahme liegt mit Datum vom 23. Januar 2024 vor.
Art. 1 Bemessungsgrundlagen, der Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement der Einwohnergemeinde Aefligen vom 13. Juni 1996
Die Abfallgebühren werden in Form einer Grundgebühr, Gewichtsgebühr und Andock-/ Transportkostenanteilgebühr erhoben. Die Erhebung der Abfallgebühren erfolgt inkl. Mehrwertsteuer.
Art. 5 Gebühren, der Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement der Einwohnergemeinde Aefligen vom 13. Juni 1996
Grundgebühr
Jeder Haushalt und jeder Betrieb bezahlt eine jährliche Grundgebühr. Wo Haushalt und Betrieb gemeinsam geführt werden, fällt nur eine Grundgebühr an.
Containergrösse | ab 01.01.2025 |
Ohne Container | CHF 55.00 zuzüglich MwSt. |
140 Liter | CHF 70.00 zuzüglich MwSt. |
240 Liter | CHF 75.00 zuzüglich MwSt. |
800 Liter | CHF 95.00 zuzüglich MwSt. |
Gewichtsgebühr
Pro Kilogramm wird eine Gebühr von 25 Rp. zuzüglich MwSt. erhoben.
Andock-/Transportkostenanteilgebühr
Das Leeren des Containers wird mit folgenden Beträgen belastet:
140 Liter CHF 1.40 zuzüglich MwSt.
240 Liter CHF 2.40 zuzüglich MwSt.
800 Liter CHF 5.00 zuzüglich MwSt.
Grüngutgebühren
Einzelleerung
Containergrösse | ab 01.01.2025 |
140 Liter | CHF 7.00 zuzüglich MwSt. |
240 Liter | CHF 10.00 zuzüglich MwSt. |
770/800 Liter | CHF 27.00 zuzüglich MwSt. |
Jahresmarke
Containergrösse | ab 01.01.2025 |
140 Liter | CHF 80.00 zuzüglich MwSt. |
240 Liter | CHF 130.00 zuzüglich MwSt. |
770/800 Liter | CHF 360.00 zuzüglich MwSt. |
Die Anpassung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.
Aefligen, 26.02.2024 Der Gemeinderat