Gemeinde-Urnenwahlen 2024 für die Legislatur 2025 bis 2028

Publikation

Gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung vom 24.11.2024, finden gestützt auf das Reglement über die Urnenwahlen und –abstimmungen vom 07.12.2023, die Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf 08.12.2024 festgelegt.

Es sind zu wählen:

Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
7 Mitglieder des Gemeinderates
4 Mitglieder der Bildungskommission
4 Mitglieder der Kommission Infrastruktur und Umwelt

Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
1 Leiter der Gemeindeversammlung
1 Stv. Leiter der Gemeindeversammlung

Auszug aus dem Reglement über die Urnenwahlen und –abstimmungen zu den Vorschriften für die Einreichung von Wahlvorschlägen:

  • Die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sind bis zum 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens Freitag, 11.10.2024 um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
  • Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsjahr, den Beruf und die Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. 
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu verteilen sind. Bei Proporzwahlen darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.

Der Präsident oder die Präsidentin des Gemeinderates wird an der Gemeindeversammlung vom 12.12.2024, aus den am 24.11.2024 gewählten Mitglieder des Gemeinderates und sich zur Wahl zur Verfügung stehenden Personen, gewählt (Art. 5 OgR). 
Ebenfalls an der Gemeindeversammlung vom 12.12.2024 ist das Rechnungsprüfungsorgan für die nächsten 4 Jahre zu wählen. Der Gemeinderat wird der Versammlung den Wahlvorschlag für die externe Revisionsstelle unterbreiten. 

Funktionäre und Mitglieder von Behörden, die vom Gemeinderat gewählt werden und die eine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode ablehnen, müssen dies bis spätestens am Freitag, 11.10.2024 der Gemeindeverwaltung, zuhanden des Gemeinderates mitteilen. 

Aefligen, 13. August 2024    Der Gemeinderat