Traktanden:
- Budget 2024; Genehmigung
- Organisationsreglement Änderung, Genehmigung
- Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen, Genehmigung
- Feuerwehrreglement Änderung, Genehmigung
- Reglement der Kommunikationsanlage Änderung, Genehmigung
- Genehmigung Verpflichtungskredit Hochwasserschutzmassnahmen Dorfbach 2. Etappe
- Abrechnung Verpflichtungskredit
- Verschiedenes
- Ehrungen Jungbürger
- Ehrungen ausserordentlicher Leistungen
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 10 Tage und die Unterlagen zum Traktandum 2, 3, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Mit den Aefliger Nachrichten 2 / 2023 wird zu den Traktanden der Versammlung informiert. Das detaillierte Budget 2024 kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Aefligen, 16. Oktober 2023 Der Gemeinderat